
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 16. Juni 2016 |
68. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Straß in Steiermark wird mit Wirkung vom 25. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Schwarz geteilten Schild oben auffliegend ein schwarzer golden gekrönter Rabe, unten auf grünem Feld golden gemauert eine gezinnte, von einem Tor durchbrochene Stadtmauer mit zwei gezinnten Türmen; durch das Tor führt eine silberne Straße.“
Die der Marktgemeinde Straß in Steiermark ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer