
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 6. Juni 2016 |
65. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Aflenz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen grünen Schildflanken, die vordere mit einem silbernen Bischofsstab samt abfliegendem Velum, die hintere mit einem silbernen Schlüssel mit nach oben gerichtetem Bart belegt, ein blauer, silbern bordierter Pfahl, bis in dessen oberes Viertel ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze ragt, dieser belegt mit einem grünen, bewurzelten und beblätterten Apfelbaum.
Die der Marktgemeinde Aflenz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer