
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 6. Juni 2016 |
64. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohr bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohr bei Hartberg wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild zwischen zwei goldenen, je vierfach beblätterten Rohrpflanzen unten ein goldener Mühlstein mit durchzogenem verschlungenen Seil, überhöht von einem silbernen Wolfsdrachen.“
Die der Gemeinde Rohr bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer