
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 6. Juni 2016 |
62. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein silberner Schrägrechtsbalken, begleitet hinten von einem goldenen Kreuz mit Winkelstrahlen, vorn von einer schräggestellten goldenen Ähre.“
Die der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer