Jahrgang 2016

Ausgegeben am 6. Juni 2016

61. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

61. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Deutschfeistritz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild über silbernem, je dreifach gespitztem Dreiberg springend ein goldener Hirsch mit einem goldenen beblätterten Zweig im Äser.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Deutschfeistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer