
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 8. April 2016 |
46. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Leibnitz (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Stadtgemeinde Leibnitz wird mit Wirkung vom 25. April 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein blauer Schild, durchzogen von einer auf grünem Schildfuß stehenden sechsfach gezinnten silbernen Quadermauer, diese unterlegt mit einer aufragenden goldenen Kirche mit drei gotischen, schwarz durchbrochenen Maßwerk-Spitzbogenfenstern zwischen vier Lisenen an der Längsseite und einer geöffneten, schwarz durchbrochenen gotischen Türe an der linken Seitenmauer; das an beiden Enden mit je einem goldenen Knopf und einer Kreuzblume besteckte Satteldach mittig mit einem sechseckigen Dachreiter samt gotischem Maßwerk-Spitzbogenfenster versehen, dessen Spitzdach ebenfalls einen goldenen Knopf und eine Kreuzblume trägt.“
Die der Stadtgemeinde Leibnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer