Jahrgang 2016

Ausgegeben am 1. April 2016

44. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

44. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Vorau wird mit Wirkung vom 10. April 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild im Schildfuß eine schwarzgefugte silberne Zinnenmauer, überragt von einem achteckigen viergeschoßigen silbernen Turm mit rotem Schirmdach und goldenem Knauf; der Turm von je einer goldenen Lilie beseitet, die Mauer mit einer goldenen Lilie belegt.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Vorau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer