
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 26. Februar 2016 |
31. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Dobl-Zwaring wird mit Wirkung vom 10. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Silber zu Grün geteilten Schild oben ein Paar rote Hirschstangen, unten ein silbernes Jagdhorn an ebensolcher Schnur.“
Die der Marktgemeinde Dobl-Zwaring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer