Jahrgang 2016

Ausgegeben am 26. Februar 2016

31. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

31. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Dobl-Zwaring wird mit Wirkung vom 10. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Silber zu Grün geteilten Schild oben ein Paar rote Hirschstangen, unten ein silbernes Jagdhorn an ebensolcher Schnur.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Dobl-Zwaring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer