Jahrgang 2016

Ausgegeben am 26. Februar 2016

30. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg (politischer Bezirk Liezen)

30. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Stainach-Pürgg wird mit Wirkung vom 5. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem, mit acht roten Rosen besätem Schild ein schwarzer Panther, aus rotem, mit einer Stufenpyramide von drei behauenen silbernen Steinen belegtem Berg wachsend.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Stainach-Pürgg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer