Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 26. Februar 2016 |
29. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Neuberg an der Mürz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Neuberg an der Mürz wird mit Wirkung vom 10. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild eine blaue, bis an den oberen Schildrand reichende Spitze, darin ein goldenes, mit einem ebensolchen Kreuzchen bestecktes unziales M. Die Spitze begleiten rechts oben ein blaues Jagdhorn, links oben zwei schräggekreuzte blaue Hämmer.“
Die der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer