
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 15. Februar 2016 |
28. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Liezen (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Liezen wird mit Wirkung vom 20. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild eine mit unregelmäßiger Silhouette bis ins Schildhaupt ragende silberne Felswand, belegt mit einem abwärts gekehrten grünen, sich zweimal krümmenden und rot feuerspeienden Lindwurm.“
Die der Stadtgemeinde Liezen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer