
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 15. Februar 2016 |
27. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bruck an der Mur (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Bruck an der Mur wird mit Wirkung vom 20. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein grüner Schild, durchzogen über blauem, silbern geflutetem Schildfuß von einer silbernen, gezinnten und gequaderten Brücke mit vier Rundbögen, auf dieser zwei gezinnte Sechsecktürme mit je einem schwarz durchbrochenen Rundbogenfenster im Obergeschoß, einen aus der Brücke wachsenden silbernen, rot bezungten Panther einschließend.“
Die der Stadtgemeinde Bruck an der Mur ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer