
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 10. Februar 2016 |
25. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin wird mit Wirkung vom 15. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Unter blauem Schildhaupt mit silbernem Dreispitzberg, dessen mittlere Spitze erhöht ist, von Schwarz zu Rot gespalten, rechts aus dem Schildrand wachsend eine nach links gerichtete, mit einer gestielten blauen Lilie belegte silberne Spitze, links über einem goldenen Kesselhaken nach hinten versetzt zwei aneinanderstoßende goldene Rauten; der Spalt belegt mit einem gestürzten silbernen Schwert.“
Die der Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer