
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 10. Februar 2016 |
24. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith wird mit Wirkung vom 15. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Hermelin eine schwarze Wurfbarte.“
Die der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer