Jahrgang 2016

Ausgegeben am 10. Februar 2016

24. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)

24. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith wird mit Wirkung vom 15. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Hermelin eine schwarze Wurfbarte.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer