Jahrgang 2016

Ausgegeben am 01. Februar 2016

16. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg (politischer Bezirk Murau)

16. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild wachsend und hersehend silbern der gerüstete und nimbierte heilige Georg, mit der Rechten eine silberne Lanze durch den Rachen des vor ihm aus dem unteren Schildrand wachsenden roten, flammensprühenden, geflügelten sowie silbern gezähnten und gehörnten Drachenhauptes stoßend.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer