Jahrgang 2016

Ausgegeben am 25. Jänner 2016

6. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

6. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Pöllau wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild stehend silbern der hl. Veit, in knöchellangem gegürteten Gewand und in der Rechten eine brennende Lampe, in der Linken einen Palmzweig haltend.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Pöllau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer