Jahrgang 2016

Ausgegeben am 25. Jänner 2016

5. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

5. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Stadtgemeinde Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im gespaltenen Schild vorn in Grün steigend ein silberner, feuerspeiender, schwarz bewehrter und gehörnter Panther, hinten in Rot eine silberne Binde.“

Paragraph 2,

Die der Stadtgemeinde Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer