
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 18. Jänner 2016 |
3. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz wird mit Wirkung vom 30. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein silberner Schild mit grünem Schildhaupt, darin nebeneinander zwei silberne Laubkronen, im unteren Feld balkenförmig zwei schwarze Eggenbänke, eine mit vier, die andere mit drei gestürzten Zähnen.“
Die der Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer