
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 18. Jänner 2016 |
2. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Bad Waltersdorf wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Silber und Blau gespaltenen Schild vorne ein von einer blauen Mähne umgebenes geradeaus blickendes silbernes Löwenhaupt mit darüber schwebender blauer Heidenkrone, hinten eine silberne Bischofsmütze.“
Die der Marktgemeinde Bad Waltersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer