Jahrgang 2016

Ausgegeben am 18. Jänner 2016

2. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

2. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Bad Waltersdorf wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Silber und Blau gespaltenen Schild vorne ein von einer blauen Mähne umgebenes geradeaus blickendes silbernes Löwenhaupt mit darüber schwebender blauer Heidenkrone, hinten eine silberne Bischofsmütze.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Bad Waltersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer