Jahrgang 2016

Ausgegeben am 18. Jänner 2016

1. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Premstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

1. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Premstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Premstätten wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über einem Schildfuß mit roter, silbern gefugter Ziegelmauer gespalten, rechts in Silber eine grüne Fichte, links in Blau drei natürliche Bienen.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Premstätten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer