Jahrgang 2015

Ausgegeben am 21. Dezember 2015

131. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

131. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg wird mit Wirkung vom 10. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem Schild ein roter Greif.“

Paragraph 2

Die der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer