Jahrgang 2015

Ausgegeben am 21. Dezember 2015

129. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eibiswald (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

129. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eibiswald (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Eibiswald wird mit Wirkung vom 10. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In goldenem Schild auf schwarzem Dreiberg drei grüne Eibenbäume.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Eibiswald ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer