
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 24. November 2015 |
108. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz wird mit Wirkung vom 5. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot eine abwärts zu einem Kreis gebogene goldene Weinrebe mit drei Blättern und drei Trauben, drei (eins zu zwei gestellt) rautenförmige, facettierte, goldene Steine umschließend.“
Die der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer