
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 24. November 2015 |
106. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gleinstätten (politischer Bezirk Leibnitz) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Gleinstätten wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im schräglinks von Silber zu Rot geteilten Schild oben ein blauer, rücksehender Pfauenrumpf mit ausgebreiteten Schwingen, unten eine silberne, rot gezierte Bischofsmütze mit zwei abfliegenden Bändern.“
Die der Marktgemeinde Gleinstätten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer