Jahrgang 2015

Ausgegeben am 16. November 2015

102. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)

102. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im grünen Schild ein gekreuztes goldenes Schlüsselpaar über einem erniedrigten schmalen silbernen Wellenbalken.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer