
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 10. November 2015 |
99. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im silbernen Schild unter schmalem grünem Schildhaupt eine fünfblättrige, rote, goldbesamte Rose.“
Die der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer