
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 02. November 2015 |
97. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal (politischer Bezirk Deutschlandsberg) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Silber gespalten, vorne ein schrägrechter silberner, hinten ein schräglinker schwarzer Fluss; beide Flüsse schließen oben ein von Silber und Schwarz gespaltenes Bergmannszeichen, unten eine von Silber und Rot gespaltene belaubte Weintraube ein.“
Die der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer