Jahrgang 2015

Ausgegeben am 02. November 2015

96. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

96. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gersdorf an der Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot über einem goldenen Ger balkenweise ein belaubter goldener Ast mit drei goldenen Äpfeln.“

Paragraph 2,

Die der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer