
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 27. Oktober 2015 |
92. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Judenburg (politischer Bezirk Murtal) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Judenburg wird mit Wirkung vom 15. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild silbern ein bärtiger, mit Judenhut bedeckter Mannskopf.“
Die der Stadtgemeinde Judenburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer