
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 12. Oktober 2015 |
86. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk Liezen) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Öblarn wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem Hermelinschild zwei rote Pfähle und ein, die Flanken freilassend, innen mit schwarzem Faden bordiertes silbernes Andreaskreuz.“
Die der Marktgemeinde Öblarn ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer