Jahrgang 2015

Ausgegeben am 09. Oktober 2015

83. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mariazell (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

83. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mariazell (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Mariazell wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im schwarzen Schilde die stilisierte Darstellung des gotischen Torbogens der Basilika von Mariazell in Gold; davor ebenfalls in Gold die bekrönte Mariazeller Madonna mit dem gleichfalls bekrönten Jesuskind auf ihrem rechten Arm. Die Madonna ist mit einem blauen Mantel und einem auch das Jesuskind einhüllenden weißen, silbern bestickten Gewande bekleidet; das Gewand ist auf der Brustseite der beiden Gestalten mit je einem goldenen Kreuzchen geziert.“

Paragraph 2,

Die der Stadtgemeinde Mariazell ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer