Jahrgang 2015

Ausgegeben am 11. August 2015

64. Kundmachung:

Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gamlitz (politischer Bezirk Leibnitz)

64. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. August 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gamlitz (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Gamlitz wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im viermal von Silber und Rot geschachten Schild ein grünes, mit einer goldenen Traube belegtes Weinblatt.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Gamlitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Schützenhöfer