Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 11. August 2015 |
61. Kundmachung: | Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2014,, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über einem blauen Lindblattschnitt im Schildfuß in Gold ein blaues Jakobuskreuz.“
Die der Marktgemeinde Kaindorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer