Jahrgang 2014

Ausgegeben am 24. Juli 2014

90. Verordnung

Ortsklasseneinstufung der Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld

90. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2014, mit der die Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund der Paragraphen 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1992,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die „Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld“ wird in die Ortsklasse C eingestuft.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2014, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves