Jahrgang 2014 | Ausgegeben am 26. Juni 2014 |
75. Kundmachung: | Vereinigung der Marktgemeinde Wolfsberg im Schwarzautal und der Gemeinden Breitenfeld am Tannenriegel, Hainsdorf im Schwarzautal, Mitterlabill und Schwarzau im Schwarzautal |
Aufgrund des Paragraph 11, Absatz 4, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 125 aus 2012,, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Wolfsberg im Schwarzautal und der Gemeinden Breitenfeld am Tannenriegel, Hainsdorf im Schwarzautal, Mitterlabill und Schwarzau im Schwarzautal auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß Paragraphen 6, Absatz 2,, 8 Absatz eins, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 125 aus 2012,, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Schwarzautal“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves