
Jahrgang 2025 | Kundgemacht am 18. Dezember 2025 | www.ris.bka.gv.at |
127. Kundmachung: | Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026 |
Auf Grund des Paragraph 30, Absatz 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, Landesgesetzblatt Nr 32 aus 2015,, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
1. | für die Unterhaltskosten | 680 € | |
2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 183 € |
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 306 € | ||
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 342 € | ||
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.
Für die Landesregierung:
Fürweger
Landesrat