Landesgesetzblatt Salzburg

Jahrgang 2023

Kundgemacht am 6. März 2023

www.ris.bka.gv.at

17. Kundmachung:

Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2023

17. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 1. März 2023 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2023

Auf Grund des Paragraph 30, Absatz 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), Landesgesetzblatt Nr 32 aus 2015,, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Paragraph eins,

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2023:

1.

für die Unterhaltskosten

577 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

155 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

260 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

290 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.

Paragraph 2,

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2023 ................................. 666,16 €.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer