Jahrgang 2023 | Kundgemacht am 6. März 2023 | www.ris.bka.gv.at |
17. Kundmachung: | Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2023 |
Auf Grund des Paragraph 30, Absatz 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), Landesgesetzblatt Nr 32 aus 2015,, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2023:
1. | für die Unterhaltskosten | 577 € | |
2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 155 € |
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 260 € | ||
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 290 € | ||
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2023 ................................. 666,16 €.
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Haslauer