Jahrgang 2021

Kundgemacht am 7. Juni 2021

www.ris.bka.gv.at

51. Kundmachung:

Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021

51. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 27. Mai 2021 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021

Auf Grund des Paragraph 30, Absatz 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), Landesgesetzblatt Nr 32 aus 2015,, idgF wird kundgemacht:

Paragraph eins

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2021:

1.

für die Unterhaltskosten

520 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

140 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

234 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

261 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.

Paragraph 2

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2021 ……………………. 600,29 €.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer