
Jahrgang 2021 | Kundgemacht am 7. Juni 2021 | www.ris.bka.gv.at |
51. Kundmachung: | Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021 |
Auf Grund des Paragraph 30, Absatz 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), Landesgesetzblatt Nr 32 aus 2015,, idgF wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2021:
1. | für die Unterhaltskosten | 520 € | |
2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 140 € |
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 234 € | ||
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 261 € | ||
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2021 ……………………. 600,29 €.
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Haslauer