Jahrgang 2015

Kundgemacht am 11. März 2015

www.ris.bka.gv.at

28. Verordnung:

Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Anif

28. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. März 2015 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Anif

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz eins und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, Landesgesetzblatt Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Anif wird für Sonntag, den 31. Mai 2015 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 14. Juni 2015, stattzufinden. Als Stichtag hat der 12. März 2015 zu gelten.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer