Jahrgang 2015

Kundgemacht am 27. Februar 2015

www.ris.bka.gv.at

24. Kundmachung:

Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 – 2015

24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2015 über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz 6, des Salzburger Bezügegesetzes 1998, Landesgesetzblatt Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2015 gebühren als monatlicher Bezug:

 

 

1.

dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der Stadt Salzburg

 

14.386,10 €

2.

einem Bürgermeister-Stellvertreter oder einer Bürgermeister-Stellvertreterin der Stadt Salzburg

 

 

12.642,30 €

3.

einem Stadtrat oder einer Stadträtin der Stadt Salzburg

 

11.334,50 €

4.

einem oder einer Klubvorsitzenden im Gemeinderat der Stadt Salzburg, der bzw die Mitglied des Stadtsenates ist

ansonsten

 

 

6.539,10 €

5.667,20 €

5.

einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht unter Ziffer 4, fällt, und einem oder einer Vorsitzenden eines Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg

 

 

3.313,20 €

6.

einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg, das nicht unter die Ziffer eins bis 5 fällt

 

 

2.441,30 €

7.

einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin einer anderen Gemeinde des Landes bei einer Einwohnerzahl

 

 

von über

von

von

von

von

von

von

von

bis

 

 

13.000

13.000

11.000

9.000

7.000

5.000

3.000

2.000

 

7.144,30 €

6.885,70 €

6.530,10 €

6.088,30 €

5.711,10 €

5.280,20 €

4.633,70 €

3.987,00 €

3.125,90 €

11.001

9.001

7.001

5.001

3.001

2.001

1.001

1.000

bis

bis

bis

bis

bis

bis

bis

 

 

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer