LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 28. September 2026

www.ris.bka.gv.at

Nr. 72 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Alberndorf in der Riedmark, Engerwitzdorf, Katsdorf und Unterweitersdorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („KBBE-Gemeindeverband Mühlviertel-Mitte“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Alberndorf in der Riedmark, Engerwitzdorf, Katsdorf und Unterweitersdorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („KBBE-Gemeindeverband Mühlviertel-Mitte“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2019,, wird verordnet:

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Die Vereinbarung der Gemeinden Alberndorf in der Riedmark und Engerwitzdorf (beide politischer Bezirk Urfahr-Umgebung), der Gemeinde Katsdorf (politischer Bezirk Perg) und der Gemeinde Unterweitersdorf (politischer Bezirk Freistadt) über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck des gemeinsamen Betriebs von bestehenden und der Errichtung von zukünftigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wird genehmigt.
  2. Absatz 2,Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

Anlage