(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Bebauungsplanes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Bebauungspläne), LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2013, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Bebauungsplanes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Bebauungspläne), Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 1996,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2013,, außer Kraft.