- StrichaufzählungTeil A - Flächenwidmungsteil;
- StrichaufzählungTeil B - Örtliches Entwicklungskonzept.
Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 13. November 2025 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 82 Verordnung: | Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025 |
Auf Grund des Paragraph 20, Absatz eins, des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 (Oö. ROG 1994), LGBI. Nr. 114 aus 1993,, in der Fassung des Landesgesetzes LGBI. Nr. 48 aus 2025,, wird verordnet:
Ergänzende textliche Festlegungen dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn dies zur Erläuterung der plangrafischen Darstellung erforderlich ist. Die textlichen Festlegungen sind dabei auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Für die Oö. Landesregierung: |
Achleitner |
Landesrat |