LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 13. Mai 2025

www.ris.bka.gv.at

Nr. 40 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands, („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2019,, wird verordnet:

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting, alle politischer Bezirk Schärding, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
  2. Absatz 2,Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

Anlage