LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 11. Dezember 2024

www.ris.bka.gv.at

Nr. 112 Mitteilung:

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (römisch 29 . Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 760 aus 2024,, Ausschussbericht Beilage Nr. 798 aus 2024,, 24. Landtagssitzung)

Mitteilung

betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Gemäß Artikel 56, Absatz 4, des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

  1. Ziffer eins
    Der Oö. Landtag hat beschlossen:
 
„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, wird genehmigt.“
  1. Ziffer 2
    Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
  2. Ziffer 3
    Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2024, kundgemacht.

Der Landeshauptmann:

Mag. Stelzer