LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 18. Juli 2024

www.ris.bka.gv.at

Nr. 63 Mitteilung:

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (XXIX. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 751/2024, Ausschussbericht Beilage Nr. 800/2024, 24. Landtagssitzung)

Mitteilung

betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Gemäß Artikel 56, Absatz 4, des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

  1. Ziffer eins
    Der Oö. Landtag hat beschlossen:
    „Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 wird genehmigt.“
  2. Ziffer 2
    Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 15, Absatz eins, rückwirkend mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten.
  3. Ziffer 3
    Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2024, kundgemacht.

Der Landeshauptmann:

Mag. Stelzer