Absatz einsIn der Innenstadt von Bad Ischl (Absatz 2,) dürfen am Donnerstag, 15. August 2024, von 10:00 bis 17:00 Uhr Verkaufstätigkeiten ausgeübt werden. Zu diesem Zweck dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinn des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987, Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2022,, beschäftigt werden.