„(11)Absatz 11Für eine Förderung zur Errichtung von Eigenheimen und Reihen- und Doppelhäusern gemäß § 2 Abs. 4 sowie für den Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitigem Neubau eines Eigenheims können für ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren Zuschüsse des Landes Oberösterreich unter Einrechnung der Zweckzuschüsse des Bundes gemäß § 29a Finanzausgleichsgesetz 2024 gewährt werden. Für die Höhe der Zuschüsse und der Zinssätze gilt, dass der Fördernehmer für die ersten 20 Jahre eine Fixzinsbelastung von 1,5 % per anno zu tragen hat, wobei der Fixzinssatz 3,75 % per anno für Zusicherungen bis zum 31. Dezember 2024 beträgt und danach halbjährlich auf Basis des 15Yr-EUR-Swapsatzes (11 Uhr-Fixing) zuzüglich eines Aufschlags von max. 100 Basispunkten angepasst wird. Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Halbjahres der Zusicherung. Für die restlichen 15 Jahre Darlehenslaufzeit erfolgt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten.“Für eine Förderung zur Errichtung von Eigenheimen und Reihen- und Doppelhäusern gemäß Paragraph 2, Absatz 4, sowie für den Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitigem Neubau eines Eigenheims können für ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren Zuschüsse des Landes Oberösterreich unter Einrechnung der Zweckzuschüsse des Bundes gemäß Paragraph 29 a, Finanzausgleichsgesetz 2024 gewährt werden. Für die Höhe der Zuschüsse und der Zinssätze gilt, dass der Fördernehmer für die ersten 20 Jahre eine Fixzinsbelastung von 1,5 % per anno zu tragen hat, wobei der Fixzinssatz 3,75 % per anno für Zusicherungen bis zum 31. Dezember 2024 beträgt und danach halbjährlich auf Basis des 15Yr-EUR-Swapsatzes (11 Uhr-Fixing) zuzüglich eines Aufschlags von max. 100 Basispunkten angepasst wird. Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Halbjahres der Zusicherung. Für die restlichen 15 Jahre Darlehenslaufzeit erfolgt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten.“