Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 29. Jänner 2024 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 9 Verordnung: | Oö. Pflanzenschutzdrohnen-Verordnung |
Auf Grund des Paragraph 18, Absatz 3, Oö. Bodenschutzgesetz 1991, Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 1997,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2023,, wird verordnet:
Diese Verordnung enthält nähere Vorschriften über die Bewilligung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen).
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben der Landesregierung die maßgeblichen Informationen über bewilligte Anwendungen, wie etwa die möglichen Anwendungsflächen, das voraussichtliche Datum und die voraussichtlichen Zeiten der Anwendungen und die bewilligten Pflanzenschutzmittelarten unverzüglich zum Zweck der Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich zu übermitteln.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung: |
Langer-Weninger |
Landesrätin |