LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 18. Jänner 2024

www.ris.bka.gv.at

Nr. 5 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2019,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging, alle politischer Bezirk Braunau, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

Anlage